Allianz scheitert im Streit um allianztrade.com
Ein Gastbeitrag von Fach- und Rechtsanwalt Hagen Hild
Der weltweit agierende Versicherer Allianz ist gegen einen brasilianischen Unternehmer vorgegangen, der sich die Domain allianztrade.com vor 16 Jahren registrieren ließ. Das angestrebte UDRP-Verfahren scheiterte jedoch und für den berufenen Anwalt war die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy nicht geeignet, um den Fall zu lösen.
Was ist passiert?
Die beschwerdeführende Allianz ist ein global weltweit agierender Versicherungskonzern und Finanzdienstleister mit Sitz in München. Mit einem Umsatz von 148,5 Mrd. Euro Umsatz und rund 150 000 Mitarbeitern zählt er zu den größten Versicherern der Welt. So kam es, dass das börsennotierte Unternehmen die in Rede stehende Domain ankaufen wollte.
Die Beschwerdeführerin konnte sich zwar über einen Kaufpreis mit dem brasilianischen Beschwerdegegner einigen, dabei wurde ein Kaufpreis von 11 000 US$ ausgehandelt. Letztendlich scheiterte der Kauf jedoch daran, dass keine Einigkeit über die Zahlungsbedingungen bestand. Folglich sah sich die Allianz gezwungen, die Domain allianztrade.com im Rahmen eines UDRP-Verfahrens zu erstreiten. Dabei verwies die Beschwerdeführerin auf zahlreiche brasilianische Marken, die sie sich bereits im Jahr 1978 registrieren ließ. Weiterhin führt sie aus, dass die im Jahr 2005 registrierte Domain derzeit auf keine aktive Webseite führt und passiv gehalten wird und somit auf eine Verletzung ihrer Markenrechte hindeutet.
Beschwerdegegner ist ein brasilianischer Unternehmer, der sich die Domain im Rahmen der Allianz Trading S/A, eines im Jahr 2006 gegründeten Unternehmens, das Handel mit brasilianischen Gütern betreibt, registrieren ließ.
Den Begriff „allianz“ habe er gewählt, weil er im Kontext mit „alliance“ steht und auf den internationalen Vertrieb mit brasilianischen Produkten verweise.
Der Beschwerdeführer verneint eine böse Absicht, sonst hätte er sich auch die Domain allianz.com.br registrieren können.
Als Entscheider wurde der brasilianische Rechtsanwalt Wilson Pinheiro Jabur eingesetzt. Dieser stellte zwar zunächst eine Ähnlichkeit zwischen Domain und Marke fest, da die Domain die Marke in Gänze enthalte. Jedoch verwies er auf ordentliche Gerichte, um die Frage zu einem Recht oder einem berechtigten Interesse der Beschwerdeführerin zu klären. Grund für die Verweisung sei, dass man einerseits ja auch die brasilianische Version des Begriffs hätte wählen können. Andererseits konnte die Beschwerdeführerin nicht nachweisen, dass der Gegner sie und ihre Marke als Ziel der Domain-Registrierung hatte.
Fazit
Tipps, um domainrechtliche Streitigkeiten zu verhindern, gibt es wohl nicht, denn man kann auch mit unbegründeten Ansprüchen zu einem UDRP-Verfahren herangezogen werden.
Um das Risiko jedoch zu verhindern, empfiehlt es sich keine Domain zu registrieren, die einer Marke entspricht. Weiterhin sollte man Kaufanfragen ernst nehmen: dabei könnte es sich nämlich um den Versuch handeln, um herauszufinden, ob legitime Interessen für eine Registrierung und Nutzung der Domain vorliegen. Dazu gehört ebenfalls, bei Preisverhandlungen realistisch zu bleiben. Wer überzogene Preise fordert, läuft erst Recht Gefahr, ein im Zweifel günstigeres DRP-Verfahren zu initiieren.
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Rechtsanwalt Hagen Hild
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Die vollständige Besprechung des Beitrags finden Sie unter: https://www.kanzlei.biz/kanzlei-blog/allianz-scheitert-im-streit-um-allianzetrade-com-06-05-2022/